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   BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69   

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https://dejure.org/1973,1147
BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69 (https://dejure.org/1973,1147)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1973 - VI R 91/69 (https://dejure.org/1973,1147)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1973 - VI R 91/69 (https://dejure.org/1973,1147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wohnungsbauprämie - Rechtsstreitigkeiten vor Steuergerichten - Obsiegen - Zeitpunkt der Rechtshängigkeit - Auszahlungstag - Zeitraum der Verzinsung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 161
  • DB 1973, 1284
  • BStBl II 1973, 550
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.1968 - VI 316/65

    Gewährung von Wohnungsbauprämien - Rückforderung - Anspruch auf Prozeßzinsen -

    Auszug aus BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69
    An der im Urteil vom 28. Juni 1968 VI 316/65 (BFHE 93, 36, BStBl II 1968, 687) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung hält der Senat nicht fest.

    Das FG hat die Revision zugelassen, weil es von der Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1968 VI 316/65 (BFHE 93, 36, BStBl II 1968, 687) abgewichen ist.

    Der Senat hat im Urteil VI 316/65 entschieden, daß bei Rechtsstreitigkeiten über die Gewährung von Wohnungsbauprämie und deren Rückforderung ein Anspruch auf Prozeßzinsen im Sinne von §§ 155 und 251a AO a. F., §§ 111 und 112 FGO nicht gegeben sei.

    Maßgebender Gesichtspunkt für die Entscheidung VI 316/65, Prozeßzinsen in Wohnungsbauprämiensachen zu versagen, war, daß es sich bei den Wohnungsbauprämien um freiwillige Subventionsleistungen des Staates handle.

  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69
    Komme § 155 AO a. F. nicht zur Anwendung, so sei der Zinsanspruch des Klägers nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts begründet (Urteil des BVerwG vom 7. Juni 1958 V C 272/57, NJW 1958, 1744).
  • BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67

    Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69
    Dies ergibt sich aus dem Zusammenhang des § 155 AO a. F. mit § 4 StSäumG, der erkennen läßt, daß Steuer-, Erstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf Rückzahlung hinterlegter Gelder nur verzinst werden, wenn dies in den Steuergesetzen vorgeschrieben ist (vgl. das BFH-Urteil vom 29. Juni 1971 VII K 31/67, BFHE 103, 28, BStBl II 1971, 740 für den im wesentlichen inhaltsgleichen § 111 FGO).
  • BFH, 25.11.1966 - VI 317/65

    Möglichkeit des Verzichts auf die Rückzahlung einer zu Unrecht gewährten

    Auszug aus BFH, 16.03.1973 - VI R 91/69
    Der Senat hat unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 25. November 1966 VI 317/65 (BFHE 88, 36, BStBl III 1967, 299) ausgeführt, zwischen den Steuer-, Erstattungs- und Vergütungsansprüchen einerseits und dem Anspruch auf Wohnungsbauprämie andererseits bestehe ein grundlegender Unterschied.
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Allerdings hat der VI. Senat des BFH mit Urteil vom 16. März 1973 VI R 91/69 (BFHE 109, 161, BStBl II 1973, 550) unter Aufgabe.

    Die Vorschrift des § 3 Abs. 6 InvZulG, wonach der Erste und Zweite Teil der Reichsabgabenordnung, das StAnpG und das StSäumG entsprechend anzuwenden sind, läßt den von der Entscheidung VI R 91/69 gezogenen Schluß für die Investitionszulage nicht zu.

    Der Senat verkennt nicht, daß die Entscheidung VI R 91/69 auch auf das Argument gestützt wird, der Anspruch des Sparers auf Gewährung einer Wohnungsbau-Prämie dürfe für die Verzinsung nicht anders behandelt werden als der Anspruch des Staates auf Rückzahlung einer zu Unrecht gezahlten Prämie.

    Die rechtspolitische Erwägung mag zwar die Rechtsauffassung des Urteils VI R 91/69 mit stützen, der erkennende Senat kann aber nicht auf diese Erwägung allein einen Anspruch auf Prozeßzinsen gründen, weil er sonst in unzulässiger Weise in die Befugnisse des Gesetzgebers eingreifen würde.

  • BFH, 16.12.1987 - I R 350/83

    Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen -

    So hat auch die Rechtsprechung, worauf die Revision zutreffend hinweist, Prozeßzinsen nach den dem § 236 AO 1977 insoweit entsprechenden früheren Vorschriften gewährt, falls die rechtshängigen Erstattungsansprüche nicht auf der Herabsetzung einer festgesetzten Steuerschuld beruhten (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1973 VI R 91/69, BFHE 109, 161, BStBl II 1973, 550, und vom 11. Dezember 1973 VII R 35/71, BFHE 111, 286, BStBl II 1974, 408; sie hat jedoch eine analoge Anwendung auf das außergerichtliche Vorverfahren ausdrücklich abgelehnt (Urteil in BFHE 114, 397, BStBl II 1975, 370).
  • FG Niedersachsen, 13.05.2003 - 13 K 508/98

    Berechtigung jedes Miterbe, zum Nachlass gehörende Ansprüche unabhängig von den

    Die Rechtsprechung hat Prozesszinsen in entsprechender Anwendung beispielsweise gewährt, wenn rechtshängige Erstattungsansprüche nicht auf der Herabsetzung einer festgesetzten Steuerschuld beruhten (BFH-Urteil vom 16. März 1973 VI R 91/69, BStBl II 1973, 550: Wohnungsbauprämie; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1973 VII R 35/71, BStBl II 1974, 408: Erstattungsverordnung Getreide).
  • BFH, 11.12.1973 - VII R 35/71

    Erstattungsanspruch - Anwendbarkeit - Verzinsung - Rechtshängigkeit

    Der BFH hat in dem Urteil vom 16. März 1973 VI R 91/69 (BFHE 109, 161, BStBl II 1973, 550) unter Aufgabe seiner früheren Auffassung bei Rechtsstreitigkeiten über die Gewährung einer Wohnungsbau-Prämie im Falle des Obsiegens des Sparers eine Verzinsung des Prämienanspruchs vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an bis zum Auszahlungstag in entsprechender Anwendung des § 111 FGO zugelassen.
  • BFH, 02.03.1988 - I R 72/84

    Anspruch auf Verzinsung der Erstattungsansprüche und Vergütungsansprüche

    So hat auch die Rechtsprechung Prozeßzinsen nach den dem § 236 AO 1977 insoweit entsprechenden früheren Vorschriften gewährt, falls die rechtshängigen Erstattungsansprüche nicht auf der Herabsetzung einer festgesetzten Steuerschuld beruhten (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 1973 VI R 91/69, BFHE 109, 161, BStBl II 1973, 550, und vom 11. Dezember 1973 VII R 35/71, BFHE 111, 286, BStBl II 1974, 408).
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